Wichtige Informationen zu den Leistungsbeträgen der Pflegeversicherung

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carea informiert über pflegegrade

Warum ist der richtige Pflegegrad wichtig?

Als pflegebedürftig gelten nach Definition des Gesetzes Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Wenn Sie in ihrem Alltag Unterstützung benötigen, sei es durch Angehörige oder durch einen Pflegedienst, dann können Sie sich an Ihre Pflegekasse wenden, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beantragen. Es erfolgt dann eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder (bei privat Versicherten) durch MEDICPROOF. Hierbei wird ein Pflegegrad bestimmt. Von der Höhe des Pflegegrades hängt ab, welche Leistungen Sie erhalten.

Eine Übersicht zu den aktuellen Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie in unserer Leistungstabelle:

Welche Pflegegrade gibt es?

Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Wie beantrage ich Pflegeleistungen?

Den Antrag auf Pflegeleistungen stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Wenn Sie eine Vollmacht erteilt haben, kann der Antrag auch von Familienangehörigen oder anderen Bevollmächtigten beantragt werden. Nach dem Eingang Ihres Antrags bei der Pflegekasse wird diese den Gutachtendienst beauftragen. Dieser nimmt zu Ihnen oder der von Ihnen bevollmächtigten Person Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren.  Der Termin dauert in der Regel ca. 45 Minuten. In dieser Zeit wird Ihr Hilfebedarf geprüft. Aufgrund der begrenzten Zeit ist die Vorbereitung auf die Begutachtung das A und O. Damit Sie keine Sorgen haben müssen, einen zu geringen Pflegegrad zu erhalten, stehen wir Ihnen bei der Vorbereitung zur Seite. Mit einem höheren Pflegegrad erhalten Sie deutlich höhere Leistungen.

Hilfe bei Pflegegrad und Widerspruch erhalten

Unsere Pflegeexperten unterstützen Sie vor Ort. Die Begutachtung wird gemeinsam mit Ihnen sorgfältig vorbereitet. Wir wissen, worauf es ankommt, wenn der Gutachter kommt, sind wir bei Ihnen zu Hause und stehen Ihnen mit unserem Expertenwissen zur Seite. Wenn Sie gerade eine Begutachtung hinter sich haben und der Pflegegrad zu niedrig ist, können Sie mit unserer Hilfe Widerspruch einlegen. Wir verhandeln auf Augenhöhe mit dem Gutachter. In den aller meisten Fällen konnten wir einen höheren Pflegegrad erzielen.

Ganz gleich, ob es sich um einen Erstantrag handelt oder ob Sie schon einen Pflegegrad haben, der zu niedrig ist: Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin zu einem kostenlosen Erstgespräch.